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FORMULIERUNGSHILFEN ZUR PFLEGEPLANUNG leicht individualisierbar
Die Pflegeplanung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage einer geplanten, zielorientierten und nachvollziehbaren Pflege unter Berücksichtigung der Individualität des Menschen. Ihr Ziel ist die Sicherung der systematischen Durchführung des Pflegeprozesses und damit verbunden die Pflegequalitätssicherung. Durch alle Pflegebereiche hindurch lassen sich große Unsicherheiten hinsichtlich der vollständigen und korrekten Formulierung der Ressourcen, der Pflegeprobleme, -ziele und -maßnahmen erkennen. Eine falsche oder unvollständige Dokumentation kann jedoch - z. B. im Rahmen von Prüfungen durch den MDK oder bei Haftungsfragen - erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Nach einer Einführung in das Thema enthält dieses Buch Formulierungshilfen (mit Hinweisen aus den Richtlinien des MDK) mit Formblättern als Kopiervorlagen (z. B. Stammblatt, Pflegeanamnese, Pflegeassessment, Biografie etc.). Der Anhang enthält u. a. einen Überblick über die Pflegeplanung nach dem Pflegeprozess sowie eine Muster-Pflegeplanung. Besonders praxisrelevant: Zentrale Pflegedokumenation (ZPD) nach Friedhelm Henke Aktivierungsnachweis, Hinweise auf Begründungen und Individualisierungen sowie Evaluationsdaten, Evaluationsbogen, Quantität und Qualifikationsprofil der Pflegeinterventionen.
PFLEGEPLANUNG EXAKT FORMULIERT UND KORRIGIERT Praktische Arbeitshilfen für Lehrende und Lernende
In der Unterrichts- sowie in der Pflegepraxis ist die Pflegeplanung oft umstritten. Das führt zu Konflikten zwischen Pflegetheoretikern und -praktikern. Um dieser Schwierigkeit entgegenzuwirken, finden sich in der Literatur unterschiedliche Gliederungen zur theoretischen Erklärung. Diese Korrektursammlung setzt andere Akzente. Sie erklärt zunächst die allgemeinen Grundlagen der Pflegeplanung. Anschließend werden aus der Praxis formulierte Pflegeplanungen aufgeführt, die mit Korrekturvorschlägen versehen sind. Dieser Form entsprechend folgt ein etappenweise gesteigertes Training bis hin zur Autokorrektur. So wird am Beispiel dargestellt, wie das Buch zum Lernerfolg führt. Abschließend werden zahlreiche am Pflegeprozess orientierte Arbeitsaufgaben samt Lösungsschemata vorgestellt (offene Fragestellungen, Strukturlegeverfahren, Multiple-Choice sowie Lückentexte und Rätsel). Diese dienen der Klausurerstellung und Unterrichtsgestaltung für Lehrpersonen sowie dem selbstbestimmten Erlernen oder Wiederauffrischen rund um die Pflegeplanung für Auszubildende und examinierte Pflegepersonen.LinksFormulierungshilfen hier versandkostenfreiRezension zu Formulierungshilfen zur Pflegeplanung lesenPflegeplanung exakt formuliert und korrgiert hier versandkostenfrei |
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PFLEGEKNIFFE von A-Z Pflegefehler erfolgreich vermeiden mit Pflegefehler-Suchbildern, gezeichnet von Christian Horstmann
Die in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Pflegekniffe und Pflegefehler sind wiederholt vorkommende Pflegesituationen aus der Praxis. Sie verdeutlichen, worauf es bei Prüfungen, in der Ausbildung und beruflichen Praxis der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege ankommt. Neben der Pflegeplanung nach dem Pflegeprozess werden pflegewissenschaftliche, praktische und rechtliche Aspekte aufgeführt. Das kompakte Merkbuch für "Pflegekniffe" mit zahlreichen "Pflegefehler"-Suchbildern stärkt mit wenig Zeitaufwand effektiv die Pflegekompetenzen sowie das souveräne Auftreten von Pflegenden.Linkshier versandkostenfreiVorwort, Inhalt, Leseprobe |
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Friedhelm Henke u. Mitarb. v. Grit Dietze, Cornelsen, 2007 Berlin.
Der ideale Begleiter für Ausbildung und Praxis:
- Leicht verständliche Übersetzungen und Erklärungen pflegerischer Begriffe
- Abkürzungen, Normwerte und Berechnungen
- Zahlreiche farbige Abbildungen
Sie suchen praxisrelevante Fachbegriffe verständlich erklärt? Mit dieser
Pflegiothek sind Sie auch im hektischen Arbeitsalltag in guten Händen.
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Stellungnahme zu: Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege (Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses Nov. 2006)
Der überaus akribische Leitfaden stellt die rechtlichen Probleme der Freiheits- beraubung in der Pflege dar. Anhand von Kopiervorlagen zum Heraustrennen mit Checklisten wird die Hierarchie der an der Versorgung eines Menschen Beteiligten gestärkt. So gibt es separate Checklisten für die Leitung, für die Pflegefachkräfte und für die Ärzte. Diese sind zur weiteren Verkomplizierung unterteilt in: Vermeidung sowie fach- und sachgerechte Umsetzung von notwendigen Freiheitsentziehenden Maßnahmen. Die Praktikabilität, die verfügbare Zeit zum Ausfüllen und nicht zuletzt die ganzheitliche Erfassung dieser Listen ist anzuzweifeln. Zum Glück lassen die Checklisten Platz für eigene Eintragungen. Diese können naturgemäß rasch subjektiv werden und indirekt verfärbt sein. Sie entsprechen meiner Ansicht nach längst nicht unbedingt immer dem mutmaßlichen Willen der Hauptperson (des zu pflegenden Menschen).
Besonders zu denken geben pauschale Aussagen auf Seite 21 in der dritten Zeile [... ] „Falls Betroffene nicht einwilligungsfähig sind, trifft diese Entscheidung sein gesetzlicher Vertreter, das sind der Bevollmächtigte oder der rechtliche Betreuer.“ und ebenso die wiederholte Verwendung des Begriffs „die einwilligungsfähigen Betroffenen bzw. die nicht einwilligungsfähigen Betroffenen“ [siehe Seite 23, zweite bzw. vierte Zeile].
Nur weil ein Mensch nicht mehr rechtskräftig einwilligen kann, darf er doch nicht als einwilligungsunfähig bezeichnet werden! Er kann und wird gerade wegen dieser Abstempelung weinen und schreien und/oder Schmerzen, Ängste und Nöte wegen einer Freiheitsberaubung oder anderen unerwünschten pflegerischen Versorgung haben!
Egal welche Aufgabenbereiche unter Betreuung gestellt wurden oder nicht (egal wie sehr der zu Pflegende unter Betreuung steht oder nicht), so ist und bleibt es doch selbstverständlich immer Aufgabe der Pflegefachkraft, den mutmaßlichen Wille des zu Pflegenden zu erfassen. Der zu Pflegende wird doch nachdem er unter richterlicher Betreuung gestellt wurde, nicht aufhören, Gefühle zu haben und zu zeigen. Daran kann die Pflegefachkraft schon viel erkennen, weil sie die meiste Zeit mit ihm verbringt. Sie hat die Aufgabe, zu melden, wenn der Pflegebedürftige vor während, oder nach einer Freiheitsentziehende Maßnahme (wie zwei durchgehende Bettseitenteile) weint, wütend, aggressiv oder resigniert ist.
Eine Freiheitsentziehung wirkt sehr individuell. Sie kann eben auch beruhigend und/oder als sichernde Zuwendung und zur Therapie (Lagestabilität) wirken. Dennoch bleibt es beim Ultima Ratio und beim professionellen Umgang mit stetiger Reflexion, aktualisierter Anamnese, Planung (nach dem Pflegeprozess), Pflegeedukation und -evaluation). Entscheidungen fallen vor den Augen des Betroffenen individueller aus, als es ohne den Betroffenen z.B. im Dienstzimmer der Fall wäre. Dazu gibt es eine Pflegevisite (also mit dem zu Pflegenden, z.B. an dessen Pflegebett). Diese wird wohl leider als Mitarbeiterbeurteilung verwendet, die eigentlich bei der Mitarbeitervertretung anzumelden wäre!
Äußerst fraglich ist auch, warum der Leitfaden die Empfehlungen des BfArM (Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte) für den Umgang mit einer Bauchgurtfixierung völlig ignoriert. Dieser schreibt u.a. durchgehende Bettseitenteile vor. Hersteller zweiteiliger Bettgitter drehen Ihrer Werbeargumentation so, dass die vermeintlich vermiedene Freiheitsberaubung den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspräche. Vergessen wird aber die Strangulationsgefahr bei Bauchfixiergurten mit nur geteilten Bettseitengittern und dass Fixierungen das Ultima Ratio darstellen, kein Pflegeziel, sondern immer ein Pflegeproblem sind, welches in der Pflegevisite (wohlgemerkt am Bett des Betroffenen und nicht über dessen Kopf im stillen Kämmerlein hinweg) zu bearbeiten ist.
LinksversandkostenfreiLeitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses Nov. 2006 |
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Pflegeprozess statt Neuerfindungen im wenig sinnvollen LA/ATL/AEDL-Streit
Die Vorteile der computerunterstützten Pflegeplanung gegenüber einer handschriftlichen Pflegeplanung liegen in der Entlastung von lästigen Schreibarbeiten, in der Vernetzung der Daten sowie in der Vereinfachung von Formulierungen pflegerischen Aussagen, indem z.B. Pflegestandards in das System integriert und entsprechend abgerufen werden können. Im Vordergrund steht die Qualitätsbeurteilung pflegerischer Handlungen durch eine Verbesserung der Pflegedokumentation. Schulungen können Unsicherheiten, Ängste und Widerstände abbauen. Zunächst sollten die Mitarbeiter mit der Schulung beginnen, die bereits über grundlegende EDV-Kenntnisse verfügen. Nach einer mehrwöchigen „Spielphase“, in welcher die geschulten Kollegen als Multiplikatoren dienen können, erfolgt die Schulung der anderen Mitarbeiter. Die sechs Schritte der Pflegeplanung nach dem Pflegeprozess sollten den Mitarbeitern in jedem Falle bekannt sein. Danach ist die Software sinnvollerweise aufgebaut.
Der Pflegeprozess besteht aus sechs Schritten:
1. Informationen sammeln
Erstellen einer individuellen Pflegeanamnese im Erstgespräch mit dem Pflegebedürftigen. Sie dient dem Aufbau und Erhalt der Beziehung und der Vertrauensbasis sowie der Sammlung von Informationen über den Pflegebedürftigen (sozialer, psychischer und physischer Hintergrund). Hilfreich dazu sind Pflegeassessments (Einschätzungshilfen).
2. Probleme/Ressourcen erfassen
Erkennen von Einschränkungen, aber auch der vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen. Probleme können aktuell (z. B. schon vorhandener Dekubitus) oder potenziell (z. B. Dekubitusgefahr) oder verdeckt (z.B. unbekannte Angst) sein. Ressourcen können äußerlich (z. B. intakte Familie) oder innerlich vorhanden sein (z. B. Humor). Pflegediagnosen können die Erfassung von Problemen und Ressourcen unterstützen.
3. Pflegeziele planen
Pflegeziele müssen positiv formuliert, prägnant, realistisch und überprüfbar sein. Werden Fernziele (z. B. Idealgewicht) geplant, müssen diese noch in Teilziele/Nahziele (Frau/Herr... hat das Gewicht gehalten) unterteilt werden. Standardziele zu jeder ATL/AEDL reduzieren Formulierungschwierigkeiten.
4. Pflegemaßnahmen planen
Pflegemaßnahmen müssen praktikable Handlungsanweisungen („Bedienungsanleitungen“) sein. Es ist zu klären, wann, wie, mit welchen Mitteln und wie oft welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Hilfreich dazu sind Pflegestandards, die individuell angepasst werden.
5. Pflegemaßnahmen durchführen
Die Pflege ist individuell an den jeweiligen Pflegebedürftigen und seine Situation anzupassen. Es handelt sich um Unterstützungen in den ATLs/AEDLs. Was der Pflegebedürftige noch kann, soll er selbstständig durchführen (Grundsatz: Aktivierende Pflege). Hilfreich ist eine gute Teamarbeit.
6. Pflegeerfolg bewerten
Es wird überlegt, ob die geplanten Pflegeziele erreicht wurden oder nicht. Wie reagiert der Pflegebedürftige auf die Pflegemaßnahmen? Wie ist jetzt ihr/sein Befinden? Wurde das Ziel erreicht (Rehabilitation)? Wenn nicht, würde der Pflegeprozess wieder von vorne beginnen (= Infosammlung: Ziel nicht erreicht, weil...). Die Pflegebeurteilung geschieht am besten mithilfe der Pflegevisite!
Der konsequente Nachweis aller pflegerischer Leistungen erfolgt mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung wesentlich zuverlässiger und vernetzter. Neben der transparenten Gestaltung des Tätigkeitsfeldes lassen sich die erbrachten Leistungen genau nachweisen. Im Falle eines Rechtsstreites oder z.B. auch vor dem MDK (Medizinischer Dienst der Kranken- und Pflegekassen) ist diese Legitimation besonders wichitg. Die Formulierungshilfen zur Planung und Dokumenation der Pflege sollten sich demnach an die Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches richten. Diese stellen eine Pflegefachlichkeit (Profession) dar, die wenngleich ohne Anspruch auf Vollständigkeit, letztlich Grundlage der Entscheidungen hinsichtlich der Einstufung in die Pflegestufe ist!
Lebensaktivitäten
Eine wichtige Grundlage für den individuellen Pflegeplan bildet die Beurteilung der Fähigkeiten des Antragstellers in bezug auf die Lebensaktivitäten. Zeitraubende Grundsatzdiskussionen, ob ATL, AEDL oder neuerdings ABEDL spiegelt hier die Produktbezogenheit einiger Hersteller (und auch Pflegewissenschaftler), offensichtlich in der stillen Hoffnung, das einzig wahre Dokumentationssystem produziert zu haben. Nüchterner betrachtet, sind die Lebensaktivitäten nach den Begutachtungs-Richtlinien:
- Vitale Funktionen aufrechterhalten
- Sich situativ anpassen können
- Für Sicherheit sorgen können
- Sich bewegen können
- Sich sauberhalten und kleiden können
- Essen und Trinken können
- Ausscheiden können
- Sich beschäftigen können
- Kommunizieren können
- Ruhen und schlafen können
- Soziale Bereiche des Lebens sichern können.
Diese müssen nicht immer wieder neu erfunden und umgedichtet werden, es sei denn dieses erfolgt an der Pflegebasis und ist damit auf die Einrichtung, deren Gäste und Mitarbeiter zugeschnitten. Nur dann können teure Implementierungen von Pflegemodellen wirklich Sinn haben. Ein weiterer Irrtium ist (insbesondere bei beflissenen und gehorsamen Pflegeschüler/innen zu beobachten) der Glaube an eine allgemein verbindliche Reihenfolge der Lebensaktivitäten. Diese existieren nicht! Ganz gleich, ob nach ATL (Aktivitäten des täglichen Lebens), AEDL (Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens) u.a. gegliedert wird, dienen diese als „Hilfs-Leiter“, um möglichst an alle pflegerelevanten Inhalte zu denken und keine wichtigen Aspekte der ganzheitlichen Pflege (Körper, Seele, Geist und soziales Umfeld) zu vergessen. Die Nummerierung der Lebensaktivitäten geschieht in der Regel unwillkürlich. Eine einheitliche Gliederung gibt es angesichts verschiedener Pflegemodelle und deren zum Teil unterschiedlichen Begrifflichkeiten nicht. Die Berücksichtigung der Reihenfolge hat Sinn, wenn die Gliederung vom jeweiligen Pflegeschwerpunkt aus festgelegt wird. Das heißt, bei einer solchen Aufteilung würden dann die Lebensaktivitäten zuerst genannt, deren Pflegeinhalt am höchsten gewichtet wird. Je nach dem zugrunde liegendem Pflegemodell nummerieren Dokumentationssysteme die Lebensaktivitäten und benutzen zum Teil andere Formulierungen oder fass Lebensbereich zusammen. Beispielsweise verknüpfen einige die beiden AEDL „Waschen“ und „Kleiden“ miteinander, wie es bei den ATL nach Juchli ohnehin der Fall ist. Die Lebensaktivitäten „Atmen“ und „Körpertemperatur regulieren“ können zur AEDL „Vitalzeichen regulieren“ zusammengeführt werden. Die Inhalte der ATL „Sinn finden“ entsprechen den differenzierteren AEDL`s „Soziale Bereiche des Lebens sichern“ und „Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen“.
Schnittstellen
Die EDV-gestützte Pflegeplanung entlastet die Datenverarbeitung das Pflegepersonal von den vielen Schreibarbeiten. Ebenso vorteilhaft ist die schnellere Informationsübermittlung, sodass eine Leistungsanforderung ohne verzögernde Umwege (Sammelbehälter, interne Post) erfolgen kann. Zur Realisierung dieser Vorteile ist allerdings eine angemessene EDV-Ausstattung und eine Vernetzung der Computer erforderlich. Entscheidend für die praktische Anwendbarkeit ist ein benutzerfreundliches System, das von den Pflegekräften ohne besonders zeitaufwändige Schulungen leicht zu bedienen ist. Das System sollte sich jedoch nicht nur auf den Pflegebereich beschränken. Aufgrund des so genannten Vernetzungspostulats bestehen Verbindungen mit allen anderen Bereichen – insbesondere mit dem ärztlichen, hauswirtschaftlichen und verwaltenden Bereich. Gerade hieraus erwachsen die eigentlichen Vorteile der elektronischen Datenverarbeitung für die gesamte Institution. Da dieselben Daten an verschiedenen Stellen immer wieder eingegeben werden müssen, wird eine schnittstellenfreie Datenhaltung eingerichtet. Dabei wird die Pflegeeinrichtung als Einheit begriffen, die durch ihre Leistung, ihre Qualität und Kostenstruktur bewertet wird. Nur das Zusammenwirken aller Bereiche und nicht deren spezifische Einzelbetrachtung ermöglicht die Vorteile des vernetzten Systems. So ist eine EDV-Unterstützung, die hinsichtlich der Pflegeplanung erfolgt, für sich allein genommen längst nicht effektiv. Diesbezüglich ist also Wert auf eine möglichst umfassende Vernetzung zu legen. Dabei sind alle Bereiche interessant, die mit den elektronisch verarbeiteten Daten in Berührung kommen könnten. Allen Stellen – z. B. Apotheke, Dienstplanung, Finanzbuchhaltung, Labor und Pflegearbeitsplatz – stehen die einmal erfassten Daten je nach Bedarf und Berechtigung zur Verfügung. Die Daten müssen lediglich einmal eingegeben werden und können potenziell zum selben Zeitpunkt an jedem Arbeitsplatz abgerufen werden. Über den Bedarf und die Berechtigung entscheidet der Systemadministrator im Einvernehmen mit den betreffenden Abteilungen. Die Benutzerdefinitionen können individuell bestimmt und verändert werden. Oberstes Ziel der Systemsoftwareentwickler ist es, den gesamten medizinisch-pflegerischen Arbeitsablauf auf der Station und/oder in den Ambulanzen zu unterstützen. Dazu wird in multimedialen elektronischen Patientenakten der Behandlungsverlauf über die Anamnese, Diagnostik, Aufträge, Befunde, Therapien, Pflegeanweisungen usw. dokumentiert. Um dem gesetzlich vorgeschriebenen Zugriffsschutz auf die Daten gerecht werden zu können, sind eine Menge Voraussetzungen erforderlich. Die Erarbeitung eines solchen Berechtigungskonzeptes liegt jedoch nicht in den Händen der eigentlichen Anwender, sondern gehört in die Hände von Softwarespezialisten, die aktuelle Entwicklungen und Anforderungen berücksichtigen und in das System integrieren. Angesichts der sich permanent ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen und der zunehmenden wettbewerblichen Ausrichtung sind dabei leistungsfähige Informationstechnologien und effiziente Organisationsstrukturen von Bedeutung. Die Pflegeinstitution (Ambulanter Pflegedienst, Krankenhaus, Pflegeheim) wird dabei als Teil eines Komplexes gesehen, dessen Existenz langfristig gesichert werden soll.
Systemverwaltung
Die Anwender computerunterstützter Pflegeplanungssysteme sollten sich von den komplexen Rahmenstrukturen nicht abschrecken oder verwirren lassen. Vergleichsweise sind es nur einige wenige Bedienungsfunktionen, die für das Erstellen einer Pflegeplanung relevant sind. Außerdem bietet das System selbst viele Hilfe-Funktionen, die in Problemfällen weiterhelfen. So genannte Systemverwalter gestalten und verwalten die benutzerdefinierten Erfassungsberechtigungen sowie die Voreinstellungen einzelner Funktionen. Um die tägliche Arbeit der Pflegekräfte effizient und erfolgreich organisieren und durchführen zu können, muss sich der Systemverwalter neben der Installation und Konfiguration auch in den Einstellungen von Benutzer- und Zugriffsbedingungen auskennen. Der Systemverwalter legt jeweils Benutzer an, an die er bestimmte Rechte zur Bearbeitung ausgewählter Menüpunkte vergeben kann.
Datensicherung
Bei der Arbeit mit dem Computer kann es durch menschliches oder technisches Versagen zu Fehlern in der Programmausführung oder der technischen Komponenten des Computersystems kommen. Im Extremfall können diese zum Verlust von einzelnen Daten oder zur vollständigen Vernichtung (sowohl der Programme als auch der Daten) führen, wenn zum Beispiel die Festplatte des Rechners oder Servers beschädigt wird/ist. Ein Datenverlust dieser Art kann schnell zu einem immensen finanziellen Schaden führen, wofür kein Hard- oder Softwarehersteller haftbar ist. Das zeigt, wie hoch die Verantwortung des Systemverwalters hinsichtlich der Datensicherung ist und wie bedeutend ein diszipliniert durchgeführtes Sicherungskonzept ist.
Wartungsarbeiten
Dateien, die – bedingt durch einen Absturz des Rechners – beschädigt wurden, müssen repariert bzw. mithilfe der Datensicherung wiederhergestellt werden. Auch der Schutz vor Computerviren fällt in den Zuständigkeitsbereich des Systemverwalters. Zur Datensicherung stellen Virenerkennungsprogramme einen Teil des Sicherheitskonzeptes dar. In einzelnen Programmfunktionen hat der Systemverwalter besondere Vorrechte. Dazu gehört die Überprüfung der Medikamentenverwaltung, der Arztdiagnosen und der Pflegeplanung. Hier ist er z. B. berechtigt, anstelle der Aktivitäten des täglichen Lebens (ATLs) die Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens (AEDLs) zu berücksichtigen oder auch verschiedene Pflegestandards einzugeben.
Direkte Erfassung
An der Datenerfassung bzw. -verarbeitung ist das gesamte Pflegeteam zu beteiligen. Auch Auszubildende, ungelernte Kräfte, Praktikanten und Zivildienstleistende sollten mit der Software arbeiten können, um eine organisierte Pflege zu ermöglichen. Nicht selten sind es die Auszubildenden, die patientennah arbeiten und dabei den Pflegebedürftigen direkt beobachten können. Diese direkten Daten müssten sie sonst erst an die zuständige examinierte Pflegekraft weiterleiten. Da eine derartige indirekte Erfassung jedoch die Gefahr von Fehlinformationen in sich birgt, kann die Datenerfassung per EDV nicht nur den examinierten Pflegekräften obliegen. Aufgabe der examinierten Pflegekräfte ist es diesbezüglich allerdings, neben der Erfassung der eigenen Daten auch die Daten der Auszubildenden zu kontrollieren, für deren Tätigkeiten sie mit verantwortlich sind.
LinksversandkostenfreiRezension zur 2. Auflage |
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Meine Themen in BAND 2 sind u.a.:
- Rückenschonende Arbeitsweise
- Harnblasenkatheterismus (transurethral/suprapubisch)
- Enterostomapflege (Ileostoma/Kolostoma)
- Verabreichung von Medikamenten (R-Kontrolle)
- Wundmanagement, Verbandwechsel, Verbände
- Verbrennungen, Verbrennungskrankheit, Verbrühungen
- Absaugen von Atemsekret, Inhalationen
- Injektionen(i.c./s.c./i.m.) Infusionen und ZVK
- Wärme- und Kälteanwendungen, Wickel und Auflagen
- Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen).
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Meine Themen in BAND 1
- Vitalzeichenkontrolle (Puls, Blutdruck, Temperatur, Bewusstsein, Atmung)
- Hygiene in der Pflege (Individualhygiene, Hygieneplan, Umwelthygiene,
Desinfektion, Sterilisation, Isolierung von Pflegebedürftigen)
- Lagerungen, Betten, Hilfsmitteleinsatz
- Körperpflege, Ganzkörperwaschung, Hautbeobachtung, Hautpflege
Alternative Waschungen
- Prophylaxen in der Pflege (Dekubitus-, Thrombo-Embolie-, Pneumonie-,
Kontraktur-, Obsitpation-, Dehydratations-, Zystitis-/Inkontinenz-,
Verwirrtheitsprophylaxe, Sturzprophylaxe, Schmerzprophylaxe)
- Snoezelen, Schlaf und Schlafstörungen
- Pflege alter Menschen in existentiellen Krisensituationen
- Pflege bei Fieber, Pflegeassessment: Beobachtung der Körpertemperatur
- Erste Hilfe, Handeln in Notfällen, Blutzuckerbestimmung
- Überleitungspflege, Case Management, Angehörigenarbeit
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| im "WER WIRD MILLIONÄR"-STIL!
Frage mit 4 Antwortmöglichkeiten
50:50 Joker und Lösungsheft.
Übersichtlich gegliedert nach den Lernfeldern der
bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
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| im "WER WIRD MILLIONÄR"-STIL!
Frage mit 4 Antwortmöglichkeiten
50:50 Joker und Lösungsheft.
Übersichtlich gegliedert nach Organsystemen
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Prüfungen in der Pflegeausbildung
Die bundeseinheitlichen Regelungen im Gesetz für die Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, im Altenpflegegesetz sowie in der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung liefern relativ grobe Vorgaben für die schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen in den Pflegeausbildungen. Im Folgenden werden ausführlichere Hilfen für die Organisation und Dokumentation von Prüfungen in der Pflegeausbildung gegeben, ohne die Gestaltungsfreiheit und Vielfältigkeit der verschiedenen Ausbildungseinrichtungen einzuschränken.
Prüfung am Fallbeispiel
Unter einer fallbasierten Prüfung ist eine fall-/problemorientierte Prüfung zu verstehen, welche den Prüfling zur Bearbeitung von komplexen (praxisnahen) Aufgaben befähigt. Neben der gezielten Wissensabfrage sind insbesondere die Anwendung des Wissens und dessen Reflexion von Bedeutung. Anstelle bloßer Abfrageaufgaben sind fall/-problemorientierte Prüfungen zu erstellen, die nicht nur die vermittelten Unterrichtsinhalte (den Wissenstand) in den Vordergrund zu stellen, sondern die Anwendung des Wissens am Fallbeispiel testen. Deren Inhaltsschwerpunkte ergeben sich aus den in den Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften vorgeschriebenen Themenbereichen bzw. Lernfeldern.
Objektive Beurteilung
Für die fallbasierte Bewertung der praktischen Prüfung sollten die Beurteilungskritierien je nach Problem (Fall) flexibel verwendet, die bereits in Tätigkeitsnachweisen und Beurteilungsbogen der praktischen Ausbildung eingesetzt wurden. Damit sind sie den Lernenden (als Rüstzeug für die Prüfung) bereits transparent gemacht worden. Von der Entwicklung völlig neuer Beurteilungs- bzw. Prüfungskriterien oder Handlungsbewertungslisten, die den Prüflingen dann nicht bekannt wären, ist abzusehen. So soll der Prüfling die Prüfungskriterien und Lernziele kennen und nicht etwa von subjektiv variierbaren Gewichtungen von Sozialkompetenzen „überrascht“ werden. Die Bewertung von Schlüsselqualifikationen (wie Sach-, Fach-, Personen-, Sozial- und Methodenkompetenz) darf nicht als direkter oder gar alleiniger Maßstab angesetzt, weil auch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen in den Pflegeberufen ausdrücklich die Benotung der Leistungen (in den einzelnen Lern- bzw. Themenbereichen) nach dem Schulnotensystem vorsehen. Eine bloße Orientierung an Leistungs- und Verhaltensmerkmale, welche in noch zu überprüfenden und anzupassenden Leitlinien einiger zuständiger Behörden vorgegeben werden, ermöglicht kaum eine objektive und fachlich fundierte Bewertungen, weil die einzelnen Leistungsmerkmale in der Praxis nicht voneinander getrennt werden können und äußerst pauschale Urteile ergeben würden. Ebenso ist eine Bewertung lediglich nach dem Erreichungsgrad (Lernziel erreicht bzw. teilweise erreicht oder nicht erreicht) hinsichtlich des § 4 AltPflAPrV bzw. § 7 KrPfGAPrV nicht sinnvoll. Denn diese Paragrafen schreiben das Schulnotensystem (Note 1 „sehr gut“ bis 6 „ungenügend“) vor. Die Benotung der Prüfungsleistungen erfolgt unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes (Ende 3. Ausbildungsjahr!). Zur sehr ins Detail gehende Prüfungsinhalte und einrichtungsinterne Sonderregelungen können zu lästigen und unnötigen Zeitfressern werden und gewährleisten keinen objektiven Prüfungsablauf. Verschlüsselte oder doppeldeutige und damit für die einzelne Schülerin nicht klar interpretierbar, sondern eher „abstempelnde“ Formulierungen, wie sie aus manchen rechtlich bedenklichen Arbeitszeugnissen bekannt sind, haben in pädagogischen und konstruktiven Beurteilungen nichts zu suchen. So soll sich auch der Prüfling selbst mittels transparenter Prüfungskriterien selbstbestimmte und demzufolge besonders wirksame Lernmotivationen verschaffen können.
Flexible Einsatzmöglichkeiten
Zur Dokumentation der Praktischen Prüfung empfiehlt es sich, während der Übergabe, bzw. des Pflegegespräches, der Pflegedurchführung und der Reflexion ein Protokoll zu führen. Die detaillierte Bewertung erfolgt in Ruhe nach der praktischen Prüfung anhand der Prüfungsbogen (siehe Beispiel in Abbildung 3). Diese sind für die praktische Pflege je nach Aufgabengebiet flexibel einsetzbar. Kriterien, die in der jeweiligen Prüfungssituation nicht beurteilt werden können, können auf den Vordrucken mit einem entsprechendem Symbol gekennzeichnet werden. Leerzeilen bieten Platz für einrichtungsinterne Ergänzungen. Die Gesamtnote für den praktischen Teil der Prüfung ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der vergebenen Einzelnoten.
Bescheinigung der Ausbildungszeit / Vornoten
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltPflPrV) regelt im § 3 ausdrücklich, dass die Altenpflegeschule der Schülerin oder dem Schüler Teilnahmebescheinigungen und Jahreszeugnisse erteilt. Diese sollen Auskunft über die Leistungen im Unterricht und in der praktischen Ausbildung geben. Letzteres wird im Benehmen mit dem Träger der praktischen Ausbildung festgelegt. Die Vornoten werden lt. § 9 Abs. 2 AltPflAPrV bei der Bildung der Noten des mündlichen, schriftlichen und praktischen Teils der Prüfung jeweils mit einem Anteil von 25 vom Hundert berücksichtigt. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege trifft dagegen keine Aussagen zur Berücksichtigung der geleisteten Vornoten. Hinsichtlich der Zulassung zur Prüfung sollen u.a. eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen vorliegen, s. § 5 Abs. 2 Nr. 2 KrPflAPrV. Dieser Paragraf verweist auf § 1 Abs. 4, welcher eine „erfolgreiche Teilnahme“ vorschreibt. In Abbildung 1 wird aus diesem Grund auch für die Berufe in der Krankenpflege eine Vorlage für ein Jahreszeugnis vorgeschlagen. Diese orientiert sich an den in Anlage 2 zu § 1 Abs. 1 KrPflAPrV vorgegebenen Themenbereichen.
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